Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Gemeingebrauch
Der Gemeingebrauch ist ein alter, dem römischen Recht entstammender Rechtsbegriff (usus publicus), der heute noch vor allem im Straßenrecht des deutschen Rechtskreises benutzt wird. Gemeingebrauch ist das Recht einer Vielzahl von Menschen zur Benutzung solcher Sachen, die der Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen – im Gegensatz zum Eigentums- und Besitzrecht, das die Nutzung von Sachen nur durch bestimmte einzelne Personen regelt. Im Gegensatz zum Eigentum ist er also kein Individualrecht, sondern ein Kollektivrecht. Das hat vor allem zur Folge, dass der zum Gemeingebrauch Berechtigte keinen anderen von der Nutzung ausschließen kann, der ebenfalls zum Gemeingebrauch berechtigt ist (– im Gegensatz zum Eigentümer, der prinzipiell jeden anderen von der Benutzung seiner Sache ausschließen kann).

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License