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Vormundschaft
Vormundschaft
(von
althochdeutsch
munt
„Schirm, Schutz“) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche
Fürsorge
für eine
unmündige
Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene
Geschäftsfähigkeit
fehlt, sowie für das
Vermögen
dieser Person.
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