Die
verfassungsmäßige Ordnung ist ein Begriff aus dem
Verfassungsrecht. Nach dem Wortlaut ist damit eine Ordnung gemeint, die der geltenden
Verfassung entspricht. Die genaue juristische Bedeutung des Begriffs weicht aber in verschiedenen
Rechtsordnungen und teilweise auch innerhalb einer Rechtsordnung je nach Zusammenhang voneinander ab.