Als
parlamentarisches Regierungssystem bezeichnet man jene Ausformungen
parlamentarischer Systeme westlicher
Demokratien, in denen die
Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das
Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (also der
Regierungschef wie beispielsweise der
Kanzler oder ein
Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird und erweiterte
Rechte gegenüber den Ministern besitzt.