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Kaiserlich-königlich
Die Bezeichnung kaiserlich-königlich (kurz k. k. oder k.k.) stand im Kaisertum Österreich bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich im Jahr 1867 für die Behörden und staatlichen Einrichtungen des gesamten Reiches. Danach, in der nunmehrigen Österreichisch-Ungarischen Monarchie, bezog sich die Abkürzung k. k. nur mehr auf die westliche Reichshälfte (CisleithanienAltösterreich) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten Realunion. (Für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften wurde 1867–1918 die Bezeichnung k. u. k. verwendet. Im gemeinsamen Heer war das Kürzel k. k. regelwidrig bis 1889 im Einsatz.)

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