Justizverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Exekutive), bei der die Erfüllung allgemeiner Aufgaben der öffentlichen Verwaltung den Gerichten zugewiesen ist. Justizverwaltung ist keine Einrichtung der Rechtsprechung (Judikative), weshalb Richter, die Aufgaben der Justizverwaltung wahrnehmen, insoweit keine richterliche Unabhängigkeit genießen. Justizverwaltung ist auch zu unterscheiden von der Gerichtsverwaltung.