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Judikative
Der
Rechtsbegriff
der
Judikative
(
lat.
:
iudicare
, „Recht sprechen“; früher auch
Jurisdiktion
genannt) bezeichnet die „
richterliche
Gewalt“ im
Staat
, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen
Gewaltenteilung
in
Legislative
(Parlament als
gesetzgebende Gewalt
),
Exekutive
(Regierung als vollziehende Gewalt) und
rechtsprechende Gewalt
.
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