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Große kreisangehörige Stadt
Große kreisangehörige Stadt
ist ein Begriff aus dem
Kommunalrecht
in den
bundesdeutschen Ländern
Brandenburg
,
Mecklenburg-Vorpommern
,
Nordrhein-Westfalen
,
Rheinland-Pfalz
,
Schleswig-Holstein
und
Thüringen
. Entsprechende Bezeichnungen in anderen bundesdeutschen Ländern lauten
Große selbständige Stadt
und
Große Kreisstadt
. Größere kreisangehörige Städte übernehmen – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit – zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der
Landkreis
zuständig ist. Die bevölkerungsreichste
Große kreisangehörige Stadt
in der Bundesrepublik Deutschland ist die rheinische Stadt
Neuss
in Nordrhein-Westfalen mit Einwohnern (Stand: ).
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