Als
autonome Gemeinschaften (, abgekürzt CCAA) werden die 17 Regionen
Spaniens bezeichnet. Die autonomen Gemeinschaften sind
Gebietskörperschaften, die im Rahmen der spanischen Verfassung durch Autonomiestatute mit bestimmten Kompetenzen in
Gesetzgebung und
Vollzug ausgestattet werden. Das Maß der jeweils eingeräumten
Autonomie variiert dabei von Gemeinschaft zu Gemeinschaft.