Außer Dienst (a. D.) ist ein nachgestellter Zusatz zur Amtsbezeichnung bzw. Dienstbezeichnung oder zum Dienstgrad von Beamten, Richtern, Berufssoldaten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen (z. B. Minister, Senatoren, parlamentarische Staatssekretäre, nicht jedoch Abgeordnete) und sich nicht mehr im aktiven Dienst befinden. Dieser Zusatz kennzeichnet bei Beamten in der Regel den Eintritt in den Ruhestand (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze), aber auch andere Formen des Ausgeschiedenseins aus dem Dienst.