Als
Abweichler werden besonders in der
Politik Abgeordnete bezeichnet, die bei Abstimmungen entgegen der vorgegebenen Fraktionslinie votieren. Offiziell unterliegen in Deutschland Abgeordnete keinem
Fraktionszwang, sondern sind gemäß
Grundgesetz . Dennoch fallen bei den meisten Abstimmungen diejenigen auf, die abweichend abstimmen. Mögliche Sanktionen gegen vermutete Abweichler liegen etwa darin, ihnen anzudrohen, bei der nächsten Wahl einen aussichtslosen oder gar keinen
Listenplatz zu geben. Eine andere Möglichkeit, potenzielle Abweichler zu einem geschlossenen Abstimmungsverhalten zu bringen, ist die Verknüpfung von Sachentscheidungen mit der
Vertrauensfrage.