Als
Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer
Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der
Arbeitspflicht.
Sklaverei und
Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als
Eigentum und Objekt des
Menschenhandels im Vordergrund steht.