Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER-WANN-WOHIN“, damit nur
berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in
Gebäuden oder geschützten
Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines
Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.