Als
Zofe oder Kammerzofe wird seit dem 17. Jahrhundert eine in den Diensten einer hochgestellten, meist adeligen Herrschaft stehende Dame bezeichnet. Sie war nicht zwingend selber von adeliger Abstammung, aber immer im Rang niedriger und diente der Herrin des Hauses in ihren Privatgemächern beispielsweise beim Ankleiden. Wesentlich für die Weisungsbefugnis war hierbei eher der
klassengesellschaftliche Rangunterschied als das eigentliche
Dienstverhältnis. In der Regel wurde die Berufung als Zofe aber als gesellschaftlicher Aufstieg empfunden. An Adelshöfen, wo der Ausdruck Kammerjungfer (
frz. fille de chambre) verbreiteter war, unterstand sie der
Kammerfrau (frz.
femme de chambre) und stand in Rang und Amt höher als das Kammermädchen (frz.
chambrière). In bürgerlichen Häusern wurden diese Hierarchien häufig dann analog adaptiert. Ihr männliches Pendant war der
Kammerdiener.