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Zivilgesetzbuch (Begriffsklärung)
Ein Zivilgesetzbuch reguliert wie das andernorts als (Allgemeines) Bürgerliches Gesetzbuch (abgekürzt ABGB bzw. BGB) bezeichnetete Gesetzeswerk – das Zivilrecht. Diese Kodifizierung des Privatrechts hat ihren Ursprung im französischen Code Civil Napoleon Bonapartes. Unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ sind folgende Rechtswerke bekannt:
Deutschsprachiger Raum:
  • das Zivilgesetzbuch der Schweiz,
  • in Belgien und Luxemburg die dort jeweils geltenden amtlichen deutschen Fassungen des Code Civil,
  • in Südtirol das dort geltende italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile
sowie in der Geschichte Deutschlands

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