Ein
Zivilgesetzbuch reguliert wie das andernorts als
(Allgemeines) Bürgerliches Gesetzbuch (abgekürzt ABGB bzw. BGB) bezeichnetete Gesetzeswerk – das
Zivilrecht. Diese
Kodifizierung des Privatrechts hat ihren Ursprung im französischen
Code Civil Napoleon Bonapartes. Unter dem Titel „
Zivilgesetzbuch“ sind folgende Rechtswerke bekannt:
Deutschsprachiger Raum:
- das Zivilgesetzbuch der Schweiz,
- in Belgien und Luxemburg die dort jeweils geltenden amtlichen deutschen Fassungen des Code Civil,
- in Südtirol das dort geltende italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile
sowie in der Geschichte Deutschlands