Unter
Zensuswahlrecht versteht man ein
Wahlsystem, das ein ungleiches
Wahlrecht vorsieht. Wählen darf nur, wer gewisse Finanzmittel nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt durch Steueraufkommen, Grundbesitz oder
Vermögen. In manchen Systemen, wie dem preußischen
Dreiklassenwahlrecht, durften zwar auch die Mindervermögenden wählen, ihre Stimme hatte aber weniger Gewicht. In Deutschland gehört das Zensuswahlrecht in die Zeit vor 1918, als noch in mehreren Bundesstaaten das Wählen vom Vermögen abhing.