Die
Zahlungsbilanz erfasst für einen bestimmten Zeitraum wertmäßig alle wirtschaftlichen
Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern und gibt Auskunft über die ökonomische Verflechtung einer
Volkswirtschaft mit dem Ausland. Als Inländer gilt jede Person mit einem festen Wohnsitz in dem Bezugsland; darüber hinaus auch jede Wirtschaftseinheit – auch Zweigstellen oder Produktionseinheiten, die keine eigenständigen Unternehmen sind –, sofern sie den Hauptteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland ausübt.