Das bundesdeutsche
Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines
Grundstücks durch
Teilungserklärung das
Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (
Wohnungseigentum), an nicht zu
Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (
Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.