Das
Welturheberrechtsabkommen (
Universal Copyright Convention) wurde in
Genf am 6. September 1952 beschlossen. Es sollte eine weltweite Regelung zum Schutz der
Urheberrechte darstellen und die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, ihre eigenen Gesetzesgrundlagen entsprechend anzupassen. Zuletzt wurde das Abkommen am 24. Juli 1971 in
Paris revidiert.