Eine
Wahlliste (auch
Parteiliste) enthält die Kandidaten eines gemeinsamen
Wahlvorschlags in einer bestimmten Reihenfolge. Unter einer
Listenwahl versteht man ein
Wahlverfahren, bei dem die Kandidaten auf einer gemeinsamen Liste einer Partei zur Wahl antreten und entweder von den Wahlberechtigten entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt werden können („starre Liste“) oder innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden können („freie Liste“).