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Vorführung (Gericht)
Eine
Vorführung
ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein
Strafgericht
oder vor einen
Landgerichtsarzt
durch den
Vorführdienst
der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens
in
Privatklage
-, in
Strafsachen
und in der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit
. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).
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