Volkstribun, , war ein
Magistrat, das heißt ein gewählter politischer Amtsträger in der
Römischen Republik. Welche Stellung das Amt im
cursus honorum hatte und ab wann es überhaupt dazu gezählt werden kann, ist umstritten. Der Amtsantritt der Volkstribune erfolgte stets am 10. Dezember des Jahres.