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Volkseigener Betrieb
Der volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Ihre Gründung, nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion, war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterlagen der DDR-Staats- und Parteiführung. Ihr Verkauf an Privatpersonen war verboten.

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