Das
Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein
Bundesgesetz, das in
Deutschland die Rechte und Pflichten von
Versicherer und
Versicherungsnehmer als auch von Versicherungsvermittlern regelt. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 30. Mai 1908. Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Das reformierte Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.