Mit
Versicherung (veraltet
Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven
Risikoübernahme (
Versicherungsprinzip oder
Äquivalenzprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=
Versicherungsbeitrag) in die
Kapitalsammelstelle Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden
statistisch abschätzbar ist und demnach mit
versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.