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Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung)
Die „Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (Europäische Öko-Verordnung oder EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie ist Nachfolger der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die damit aufgehoben wurde.

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