Die „
Verordnung (EWG)
Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die
ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (
Europäische Öko-Verordnung oder
EG-Öko-Verordnung) definiert, wie Erzeugnisse und
Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie ist Nachfolger der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die damit aufgehoben wurde.