Vermächtnis (auch Legat, von lat.
legatum) ist ein Begriff des
Erbrechts. Das Vermächtnis kann vom
Erblasser in einem
Testament angeordnet oder in einem
Erbvertrag vereinbart werden. Während ein
Erbe das ganze
Vermögen oder einen Teil davon erbt und insoweit
Rechtsnachfolger wird, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten
Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne dass er gleichzeitig Rechtsnachfolger würde. Eine Ausnahme bildet das sogenannte
Vorausvermächtnis, das einem (Mit-)Erben zugewendet wird. Der Vermächtnisnehmer hat somit nicht die Stellung eines Erben, er kann vielmehr von den Erben die Herausgabe des vermachten Vermögensteils verlangen.