Die
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten
Landtages am 18. Juni 1950 durch
Volksentscheid angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Die seither erfolgten rund zwanzig
Verfassungsänderungen wurden durchgängig vom
Landtag beschlossen.