Verdacht wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung „Übles von jemandem denken“ verwendet. Bereits im
Mittelniederdeutschen existierte jedoch der
vordacht in der Bedeutung von
Argwohn. Das abgeleitete
Adjektiv verdächtig ist in einer älteren Schreibweise und der Bedeutung von
überlegt, vorbedacht bereits im
Mittelhochdeutschen belegt. In seiner heutigen, passivischen, Bedeutung von
mit Verdacht behaftet ist es erst seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch. Ebenfalls dem 17. Jahrhundert entstammt das Verb
verdächtigen für
einen Verdacht gegen jemanden hegen. Eine
Substantivbildung ist
Verdächtigung.