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Verband (Recht)
Verbände
sind Gruppen von Einzelpersonen (
natürliche Personen
) oder
Körperschaften
(
juristische Personen
) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne
Organisationsstruktur
auf Basis einer
Satzung
verfügen. Verbände bündeln die
Interessen
der einzelnen
Mitglieder
zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder
Wertvorstellungen
, sie stellen eine soziale
Interessengruppe
dar (
Interessenverband
). Sie existieren und agieren in allen
Gesellschaft
sbereichen.
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