Als
Usurpation (
lat. ‚Gebrauch‘; „in Besitz nehmen“, „widerrechtlich die Macht an sich reißen“) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der
Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines
Staates durch einen
Usurpator.