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Urbarmachung
Urbarmachung oder Kultivierung bezeichnet die Umwandlung von zuvor naturbelassenen Gebieten in landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Die dafür notwendigen Maßnahmen unterscheiden sich abhängig vom Ausgangszustand der Fläche. Neben der Erschließung durch StraßenForst- oder Wirtschaftswege zählen dazu beispielsweise die Rodung sowie die Einebnung der Fläche, um sie mit landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftbar zu machen. Auch das Entfernen von Steinen oder das Anlegen von Bewässerungsanlagen gehört zur Urbarmachung. Erfolgt die Urbarmachung durch Rodung, so wird das so gewonnene Land oft als NeubruchNeuland oder Rode bezeichnet.

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