Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Unterhaus
Als Unterhaus oder zweite Kammer (, ) bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, die die allgemeine, von den Bürgern gewählte Volksvertretung darstellt (auch Bürger- oder Abgeordnetenkammer). Die ihr entgegengesetzte, erste Kammer ist dementsprechend das Oberhaus, das historisch meist eine Vertretung der Stände, wie Adel oder Klerus war und heutzutage oftmals eine Vertretung der Gliedstaaten („Länderkammer“) ist.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License