Als
Transitabkommen wird im allgemeinen Sprachgebrauch das
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) bezeichnet. Es wurde zwischen den Staatssekretären
Egon Bahr (
Bundesrepublik) und
Michael Kohl (
DDR) ausgehandelt und am
17. Dezember 1971 in
Bonn unterzeichnet. Am
3. Juni 1972 trat es in Kraft. Im Rahmen der neuen
Ostpolitik der
Regierung Brandt/
Scheel, die durch einen „Wandel durch Annäherung“ eine deutliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der
DDR erreichen wollte, sollte das Transitabkommen Reisen zwischen der Bundesrepublik und
West-Berlin erleichtern. Zuvor wurden vor allem die Grenzkontrollen aus Sicht der Reisenden oft als schikanös empfunden und waren zuweilen mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Das Transitabkommen ist das erste Abkommen, das auf Regierungsebene zwischen der Bundesrepublik und der DDR abgeschlossen wurde.