Als
Tor wird in der
Architektur eine größere Öffnung in einer
Mauer, einem
Zaun oder einem
Gebäude bezeichnet. Meist bildet ein Tor die Grenzsicherung zwischen zwei nicht überdachten und unterschiedlichen Eigentümern gehörenden Freiflächen, wohingegen
Türen und
Portale üblicherweise in geschlossene Räume führen, die meist im Eigentum derselben Person stehen, denen auch die davorliegende Freifläche gehört. Im Gegensatz zu den
Torbauten können Tore auch nach oben hin offen sein; sie sind in ihren Dimensionen insgesamt kleiner und weniger tiefenräumlich gestaltet. Im übertragenen Sinne verwendet man das Wort ‚Tor‘ auch für eine entsprechend große Tür, die das Tor schließt; diese kann blickdicht oder blickdurchlässig gestaltet sein.