Titularkönig bzw.
Titularkönigin ist die Bezeichnung eines nicht regierenden Monarchen. Diese Situation entsteht entweder als Ehepartner eines regierenden Königs (
Royal Consort) oder als Herrscher eines durch einen
Regenten verwalteten Königreiches oder eines nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu Titularkönig existiert der Titel des
Titularherzogs bzw. des
Titular-Landgrafen.