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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Als
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) werden mehrere
Tarifverträge
für die
Beschäftigten
(ausgenommen
Beamte
und
Auszubildende
) bei Einrichtungen der
öffentlichen Verwaltung
von
Bund
und
Kommunen
bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der
Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes
MTArb
, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber
BMT-G II und BMT-G-O
weitgehend abgelöst.
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