Tarifverhandlung ist ein Begriff aus dem deutschen
Arbeitsrecht und bezeichnet die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in einer
Branche (üblicherweise
Arbeitgeberverband und
Gewerkschaft) mit dem Ziel, für ein bestimmtes Tarifgebiet einen
Flächentarifvertrag oder
Firmentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen. Dadurch werden Mindeststandards für Entgelt und Arbeitszeit im jeweiligen Geltungsbereich der vertretenen Arbeitnehmer vereinbart.