In Frankreich ist das
Strafrecht im
code pénal in der neuen Fassung von 1994 kodifiziert. Da Art. 34 der
französischen Verfassung auf eine legislative Kompetenz für
contraventions verzichtet, konnten diese in der
partie réglementaire allein durch
règlement (~ Verordnung) geregelt werden. Straftaten werden in
crimes (~ Schwerverbrechen),
délits (~ Vergehen und mindere Verbrechen) und
contraventions (~ Ordnungswidrigkeiten) eingeteilt. Diese Einteilung hat Einfluss auf die gerichtliche Zuständigkeit:
Crimes werden vor der
cour d'assises verhandelt. Hier besteht auch eine Ermittlungspflicht des Untersuchungsrichters (
juge d'instruction).