Das
Steuerrecht ist das Spezialgebiet des
öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von
Steuern regelt. Das Verfahren der
Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die
Abgabenordnung bestimmt, die die wesentlichen Vorschriften des
Steuerverfahrensrechts enthält, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die
Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der
Steuerverwaltung und der
Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des
Steueraufkommens befassen (Teile des
Grundgesetzes und das
Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.