Als
Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle
Gegenleistung bezeichnet, die ein
öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen
steuerpflichtigen Personen auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche
Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den
Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte.
Gebühren und
Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.