Stabilitas loci (
lat. für „Beständigkeit des Ortes“, „Ortsgebundenheit“), zuweilen auch
Stabilität genannt, ist die dauerhafte Bindung eines
Mönches oder einer
Nonne an ein bestimmtes
Kloster. Sie wird in den Orden benediktinischer Prägung (
Benediktiner,
Zisterzienser,
Trappisten) aber auch bei den
Prämonstratensern bei der
Profess gelobt. Die Angehörigen dieser
Orden legen bei der Profess nicht die Gelübde der Armut, der
ehelosen Keuschheit und des Gehorsams ab, sondern geloben stattdessen Beständigkeit
(Stabilitas loci), klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam. In der
Benediktsregel heißt es dazu:
Die
Stabilitas loci bindet den Professen in der Regel für das gesamte Ordensleben an die Gemeinschaft, in die der Mönch oder die Nonne eingetreten ist. Sie kann gemäß den Konstitutionen aber auch auf ein anderes Kloster übertragen werden, etwa bei einer Neugründung oder bei einem dauerhaften Leben in einem anderen Kloster des Ordens.