Die
Ständeklausel ist ein dramenpoetisches Prinzip, das häufig mit dem Namen
Johann Christoph Gottscheds verbunden wird, der die Prinzipien der
französischen Klassik auf das deutsche Theater zu übertragen versuchte. In der
Tragödie sollten demnach nur die Schicksale von Königen, Fürsten und anderen hohen Standespersonen dargestellt werden. Die Lebensweisen bürgerlicher Personen sollten demgegenüber nur in
Komödien auf die Bühne gebracht werden. Begründet wurde das Prinzip damit, dass es dem Leben der Bürgerlichen an Größe und Bedeutung fehle und der dramatischen Darstellung ihrer Personen an der
Fallhöhe.