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Sozialgerichtsbarkeit
Die
Sozialgerichtsbarkeit
ist die in Angelegenheiten des
Sozialrechts
tätig werdende
Gerichtsbarkeit
. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste
Instanz
ist grundsätzlich das
Sozialgericht
(SG),
Berufung
s- und
Beschwerde
instanz das
Landessozialgericht
(LSG) in den jeweiligen
Bundesländer
und
Revision
s- sowie
Rechtsbeschwerdeinstanz
das
Bundessozialgericht
(BSG) mit Sitz in
Kassel
. Die Sozialgerichtsbarkeit ist von der
Arbeitsgerichtsbarkeit
und der
Verwaltungsgerichtsbarkeit
abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Rahmen der Zuständigkeit. Derzeit bestehen 68 Sozial-, 14 Landessozial- und ein Bundessozialgericht.
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