Die Forderung nach
sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der
Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr
teilzuhaben oder teilzunehmen. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird
sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle
barrierefrei bewegen können sollen.