Als
senatorische Provinz bezeichnet die moderne Forschung traditionell eine
römische Provinz, die auch in der Kaiserzeit zumindest formal der Verfügungsgewalt des
Senats unterstanden habe. Theoretisch lag die Souveränität allerdings beim römischen Volk; die Provinzen wurden deshalb in der Antike als „öffentliche Provinzen“
(provinciae publicae) oder „Provinzen des römischen Volkes“
(provinciae populi Romani) bezeichnet, im Unterschied zu den Provinzen, die seit Augustus direkt dem Kaiser unterstanden („
kaiserliche Provinzen“,
provinciae Caesaris) und von
legati Augusti verwaltet wurden.