Das
Seearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen
Arbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von
Seeleuten an Bord von
Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1).