Als
Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines
Rechtsstreits in einem geordneten
Verfahren durch
Schlichtung oder bindendes Urteil. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen dem vielerorts möglichen und mitunter vorgeschriebenen Verfahren vor den mit
ehrenamtlichen Schiedspersonen / Friedensrichtern oder öffentlichen anerkannten
Mediatoren besetzten staatlichen Schiedsstellen oder
Gütestellen und dem rein privatrechtlichen Schiedsverfahren vor einem privaten
Schiedsgericht auf vertraglich vereinbarten Wunsch der Parteien. Eine Zwischenstellung nimmt das Verfahren bei öffentlichen
Schlichtungsstellen ein, die von Verbänden oder Vereinen für Streitfälle unter Mitgliedern oder bestimmte branchentypische Streitigkeiten eingerichtet werden.