Durch eine
Schiedsvereinbarung (auch
Schiedsvertrag oder
Schiedsklausel wenn die Vereinbarung Teil eines größeren Vertragswerks ist) schließen die Parteien für
Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche
Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein
Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung ist damit die unverzichtbare Legitimationsgrundlage für das Tätigwerden eines Schiedsgerichts.