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Gemeindliches Schiedswesen
Das
gemeindliche Schiedswesen
in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer
strafrechtlicher
und
zivilrechtlicher
Angelegenheiten. Die betreffenden Einrichtungen werden
Schiedsämter
oder – in den östlichen Bundesländern –
Schiedsstellen
genannt (Hamburg:
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
) und fungieren in der Regel sowohl als
Vergleichsbehörden
im Sinne der
Straf-
und als auch als
Gütestellen
im Sinne der
Zivilprozessordnung
. Die
ehrenamtlich
tätigen Schlichter werden als
Schiedspersonen
oder – in Sachsen – als
Friedensrichter
bezeichnet.
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